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Paytweak®

Allgemeine Dienst
und Geschäftsbedingungen

Die Nutzung der www.Paytweak.com WEBSITE, zu welchem Zweck auch immer, setzt voraus, dass der Nutzer allen Bedingungen, Konditionen und Informationen, die auf dieser Seite und in unseren AGB enthalten sind oder damit in Zusammenhang stehen, zustimmt.

Der SERVICE wird von Paytweak™, eine im Handelsregister von EVREUX unter der Nummer 809462955 eingetragenen vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 207.492 Euro, mit Sitz in 31 T rue Cappeville 27140 Gisors France (hier als PAYTWEAK bezeichnet), herausgegeben. Diese AGB stellen den Vertrag zwischen Paytweak™ und dem HÄNDLER (nachstehen die Parteien) dar.


Artikel 1 – Definitionen

« SERVICE » : alle Funktionen oder Leistungen die dem HÄNDLER bei Registrierung von PAYTWEAK zur Verfügung gestellet werden.
« HÄNDLER » : jede juristische oder natürliche Person die unseren SERVICE abonniert
« KÄUFER » : : jede juristische oder natürliche Person die eine Zahlung an den HÄNDLER leistet.
« BENUTZER » : jede ermächtigte Person, die von einem HÄNDLER Zugang zu seinem SERVICE Konto erhalten hat.
« FINANZDIENSTLEISTER »: alle Unternehmen, Banken, oder Dienstleister, die eine Zahlung eines KÄUFERS im Namen eines HÄNDLERS annehmen, oder im Namen eines HÄNDLERS digitale Zahlungen bearbeiten. FINANZDIENSTLEISTER sind direkt oder indirekt mit dem HÄNDLER vertraglich gebunden.
« BANKDATEN »: bezeichnet die Kreditkartennummer, Ablaufdatum und CVV Nummer, sowie IBAN und BIC der KÄUFER
« SERVICEDATEN »: bezeichnet Statistiken, Vorgänge, Rechnungen, generierte Zahlungslinks, eingegangene Zahlungen, sowie alle Daten die ein HÄNDLER bezüglich den KÄUFERN im Rahmen der Nutzung des SERVICE gesammelt hat.
« WEBSITE » : bezeichnet die www.PAYTWEAK.COM WEBSITE , auf der man unsere Dienste abonnieren kann.


Article 2 – Voraussetzungen zur Nutzung unseres SERVICE

2.1 Vor der Registrierung

Um unser SERVICE zu abonnieren, muss der HÄNDLER einen bestehenden Vertrag mit einem FINANZDIENSTLEISTER haben, der im Auftrag des HÄNDLERS Online Zahlungen entgegennimmt

2.2 KYC – Due Dilligence - Gesetlziche und Regulative Forderungen

Um regulativen Forderungen nachzukommen verpflichtet sich der HÄNDLER auf Anfrage von PAYTWEAK (und im Falle von Zahlungen über 250,00 € einmalig oder 2500,00 € kumuliert) unter anderem folgende Unterlagen einzureichen:

  • Handelsregisterauszug (maximal 3 Monate alt)
  • Ausweiskopie (vorne und hinten) des Geschäftsführers, des gesetzlichen Vertreters, der Person die die Registrierung getätigt hat.
  • Mobiltelefonnummer.
  • Geburtsdatun / Ort
  • Anschrift / Wohnort
  • Staatsangehörigkeit

Ohne Erhalt dieser Unterlagen innerhalb 48 Stunden nach Anfrage wird der SERVICE unterbrochen und die Zahlungen eingestellt, bis die Unterlagen bei uns eingetroffen, bearbeitet und verifiziert sind.

2.3 Registrierung

Der HÄNDLER verpflichtet sich bei Reigistrierung gültige, genaue und vollständige Daten anzugeben. Der Händler haftet für die Richtigkeit der angegebenen Informationen. Änderungen müssen PAYTWEAK zeitnah mitgeteilt werden. PAYTWEAK behält sich das Recht vor, eine Registrierung zu verweigern, und ein Konto zu löschen oder zu wiederrufen, sollten die Angeben falsch oder unvollständig sein, oder nicht unseren Richtlinien entsprechen. Dies ist ohne Begründung von PAYTWEAK möglich.

Die Registrierung sowie die Nutzung des SERVICE durch einen HÄNDLER für eine Drittperson sind untersagt. Ohne gesetzliche Ermächtigung ist die Nutzung des SERVICE zur Kassierung im Namen einer Drittperson streng untersagt.


Artikel 3 – SERVICE Nutzung

3.1 SERVICE Beschreibung

Gemäss Artikel 111.1 des französischen Verbraucherschutzgesetzes [Code de la Consommation] sind alle Inhalte dieser WEBSITE sowie die AGB als Beschreibung der Leistung und des Preises zu betrachetn. PAYTWEAK stellt dem registrierten HÄNDLER eine Technologie zu Verfügung die den KÄUFER über einen sicheren Link zum Zahlungsbereich des FINANZDIENSTLEISTERS des HÄNDLERS weiterleitet, um dort abgesicherte Zahlungen oder/und Überweisungen auszulösen. Der SERVICE kann nur von Gewerbekunden genutzt werden, sowie Vereine, Behörden, Freiberufler, Kleinunternehmen, KMU, Grosskunden, Handwerker… Der SERVICE beinhaltet, unter anderem : eine Übersicht der getätigten und der ausstehenden Zahlungen, eine Nutzeroberfläche mit allen Kontakten des HÄNDLERS, welche auch importiert werden können, einen Zahlungsterminplaner mit Übersicht der vorprogrammierten, getätigten und austehenden Zahlungen. Der SERVICE gibt dem HÄNDLER Zugang zu seinem Konto und den BENUTZER Zugängen, die er ertzsellt.

3.2 Verpflichtungen des HÄNDLERS und seiner BENUTZER

Der HÄNDLER verpflichtet sich allen Ihm anwendbaren gesetzlichen und regulativen Verpflichtungen stehts nachzukommen. Insbesonders in den Bereichen Fernverkauf und Konsummentenschutz. Er verpflichtet sich die AGB, welche er dem KÄUFER weitergeben muss, einzuhalten, und die Leistungen zu erbringen, für die der KÄUFER eine Zahlung geleistet hat. Einzig und allein der HÄNDLER haftet für die Dienstleistungen oder die Waren die er vermarktet, auch wenn PAYTWEAK die Zahlung vermittelt.

Der HÄNDLER verpflichtet sich den SERVICE nicht zur Zahlung gesetzwiedriger, gegen die öffentliche Ordnung verstossender, pornographischer , zur Diskriminierung oder Hass anstiftender, oder gegen Inhaberrecht verstossender Waren oder Dienstleistungen zu nutzen.

Der HÄNDLER haftet voll und ganz für:

  • Die Geschäftsbeziehung mit dem KÄUFER,
  • Die technische Konfiguration seines SERVICE Kontos,
  • Die Art und Weise der Nutzung des SERVICE durch Ihn selbst und seine BENUTZER,
  • Unangemessene Leistungen wegen inkorrekten technischen Einstellungen,
  • Unangemessene Nutzung des Zahlungslinks durch seine BENUTZER,
  • Funktionsuntüchtigkeit seiner Informatikausrüstungen,
  • Die Bereitstellung einer Internetverbindung zur Nutzung des SERVICE für Ihn und seine BENUTZER,
  • Betrügerische Nutzung des SERVICE nach Verlust, Weitergabe oder Entwendung der Konto Zugangsdaten
  • Die Wahl einer mit unserem SERVICE kompatiblen Informatikausstattung,
  • Die Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen PAYTWEAK gegenüber.
  • Die Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen seinen über unser SERVICE kontaktierten Kunden gegenüber

3.3 Überschreitung der zugeteilten Ressourcen

Paytweak bietet auf der www.paytweak.com WEBSITE eine Infrastruktur basierend auf ein Prinzip : die Aufteilung der Ressourcen zwischen den HÄNDLERN. Mit « zugeteilten Ressourcen » ist das Ergebniss folgender Kalkulation gemeint : die gesamte Kapazität der Infrastruktur geteilt durch die Anzahl der HÄNDLER. Sollten die Nutzung und die Berdürfnisse eines bestimmten HÄNDLERS die zugeteilten Ressourcen überschreiten und somit die Betriebsfähigkeit der Infrastruktur beeinträchtigen, bietet PAYTWEAK diesem HÄNDLER eine dedizierte Infrastruktur für sein Kundenkonto an. Diese Aufrüstung wird dem HÄNDLER zuerst anhand eines Kostenvoranschlages angeboten. Sollte dieser die Migration seines Kontos verweigern, hat PAYTWEAK das Recht den SERVICE zu kündigen, Gemäss Artikel 9.2

3.4 Abonnements und Optionen

Paytweak bietet verschieden lange Abonnements und Leistungen, von einem Monat bis zu einem Jahr, die der HÄNDLER ohne Verpflichtung in Anspruch nehmen kann. Mit Ausnahme der kostenfreien Probezeit muss der Abonnementpreis vorab beglichen werden. Details zu den Angeboten, deren Preise sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern können, sind hier einzusehen : https://www.paytweak.com/de/pricing

3.4a Preise der Abonnements und Optionen

Der Preis eines Abonnements (mit Optionen) bleibt während der gesamten Laufzeit des gewählten Abonnements gültig, ohne Schwankung oder Erhöhung. Sollte sich ein Preis während der Laufzeit eines Abonnements ändern, tritt der neue Preis erst ab einer eventuellen Vertragserneuerung in Kraft. Zusatzleistungen können ohne automatische Verlängerung für ein, 6 oder 12 Monate abonniert werden. Das Abonnement einer Zusatzleistung beginnt am Datum der Zahlung der entsprechenden Leistung.

3.4b Rabatte

Ein 5 % Rabatt wird für Abonnements ab 6 Monaten geboten. Ein 10 % Rabatt wird für Abonnements ab 12 Monaten geboten.

3.5 « Corporate » Abonnements, Setup, Einrichtung individueller Lösungen

PAYTWEAK bietet Corporate Kunden sowie Kunden deren Transaktionsvolumen die Limitierungen aus dem Artikel 3.3 überschreiten, dedizierte Infrastrukturen. Die Preise dieser Leistungen sind nicht auf der WEBSITE aufgeführt und werden je nach Bedarf an Ressourcen und je nach Abonnement, anhand eines Kostenvoranschlages, angeboten.

SETUP : für STARTER, BUSINESS und PREMIUM Abos werden keine sogenannten Setup oder Einrichtungsgebühren berechnet. Wenn jedoch spezifische Leistungen für die Integration eforderlich sind, erstellt PAYTWEAK einen Kostenvoranschlag für den HÄNDLER. Entwicklung und Integration beginnen erst nachdem der Kostenvoranschlag akzeptiert wurde.


Artikel 4 – Haftbeschränkung

4.1 Finanztransaktionen

PAYTWEAK ist ein technischer Beteiligter im Dienst des HÄNDLERS, jedoch kein FINANZDIENSTLEISTER. Daher agiert Paytweak nur als Vermittler der Transaktionen die zwischen dem KÄUFER, dem FINANZDIENSTLEISTER und dem HÄNDLER (Zahlungsempfänger) stattfinden.

Die Zahlungen der KÄUFER erfolgen ausschlieslich auf den gesicherten Zahlungsseiten der FINANZDIENSTLEISTER der KÄUFER, ausserhalb unseres SERVICE und der PAYTWEAK Server, welche keinen Zugriff auf die BANKDATEN der KÄUFER haben oder haben werden. Darüber hinaus, da PAYTWEAK nicht in den Zahlungsvorgang (Akzeptierung) verwickelt ist, kann PAYTWEAK den HÄNDLER auch nicht vor betrügerische Zahlungen schützen. Unser SERVICE leitet die bei den FINANZDIENSTLEISERN erhaltenen Informationen bezüglich der Zahlung an den HÄNDLER weiter. Während einer Transaktion gehen diese Informationen (zum Beispiel das Ergebnis der 3D Secure Prüfung), bei unserem SERVICE ein und werden an den HÄNDLER weitergegeben.

4.2 Nutzung des SERVICE durch den HÄNDLER und/oder seine BENUTZER

PAYTWEAKs Haftung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen :

  • Bei Ausfall des Internetanbieters des HÄNDLERS
  • Bei Ausfall des FINANZDIENSLEISTERS oder bei Ausfall der Netzwerke die die Server untereinander verbinden
  • Bei Verbindungsschwierigkeiten / Schwierigkeiten wegen dem Standort
  • Bei Schweirigkeiten oder Lieferungausfall der Leistungen durch PAYTWEAKS Lieferanten.

Schlussendlich übernimmt PAYTWEAK allgemein keine Verantwortung für die Leistungen der vom HÄNDLER beauftragen Drittdienstleistern. Reklamationen diesbezüglich müssen bei dem Dienstleister eingereicht werden, der die Leistung erbracht hat.

Darüber hinaus, in der Annahme einer Haftung von PAYTWEAK im Rahmen der SERVICE Nutzung und falls die oben erwähnten Bedingungen zum Haftausschluss nicht anwendbar sind, kann der Schadenersatz auf keinen Fall den Betrag des monatlichen Abonnementpreises des HÄNDLERS überschreiten.

Keine der vom HÄNDLER oder KÄUFER, infolge der Nutzung des SERVICE, erlittennen immateriellen Schäden, unter anderem sinkende Umsätze oder Gewinne sowie Kundenrückgänge oder elektonischer Datenverlust, geben Anlass zu finanziellem Ausgleich oder Schadenersatz durch PAYTWEAK.


Artikel 5 – Lizenz zur Nutzung des SERVICE

PAYTWEAK erteilt dem HÄNDLER und seinen BENUTZERN eine nicht exklusive Lizenz zur Nutzung des SERVICE. Diese gibt dem Händler das Recht den SERVICE entsprechend diesen AGB zu nutzen. Der SERVICE ist und bleibt unveräusserliches Eigentum von PAYTWEAK. Geistige Eigentumsrechte werden niemals von PAYTWEAK auf den HÄNDLER oder BENUTZER übertragen. Weiterverkauf, Vertrieb oder Vervielfältigung des SERVICE sind steng untersagt und können zu Zivil und/oder Strafrechtlichen Folgen führen, während oder nach der SERVICE Laufzeit oder der kostenfreien Probezeit.

HÄNDLER und BENUTZER verpflichten sich den SERVICE in strikter Übereinstimmung mit unseren AGB zu nutzen. Sie verpflichten sich unter anderem :

  • Den SERVICE nicht für Prospektions oder Werbezwecke zu nutzen.
  • Keine Fälschung der SERVICE Inhalte vorzunehmen, diesen teilweise oder ganz nachzubilden, zu modifizieren, herunterzuladen.
  • Sich nicht in den SERVICE (wird hier als System zur automatisierten Datenverarbeitung verstanden) einzuloggen und sich nicht im SERVICE aufzuhalten. Zugang zum oder Aufenthalt im SERVICE sind streng untersagt und werden Strafrechtlich behandelt. Dasselbe gilt für jede Behinderung oder Änderung der Betriebsfähigkeit des SERVICE, und für jegliche Löschung, Änderung oder Einführung von Daten.
  • Die Betriebsfähigkeit in keinster Weise zu behindern (unter anderem durch die einführung eines Virus oder mit Hilfe anderen Technologien)
  • Nicht zu versuchen den Quellcode des SERVICE in Erfahrung zu bringen oder zu nutzen.
  • Den SERVICE nicht einer Drittperson zur Verfügung zu stellen, gleich aus welchen Grund und gleich zu welcher Verwendung (Schulung, Verleih, Kopie…)
  • Keine Zurückentwicklung, Disassemblierung oder Dekompilierung des SERVICE zu veranlassen (teils oder ganz)
  • Den SERVICE zu keinen andere Zwecken zu nutzen als zur: Eintreibungung austehender Zahlungen oder Anzahlungen, Durchführung von Bestellungen und zur Begleichung von Rechnungen für Waren und Dienstleistungen.

HÄNDLER und BENUTZER tragen volle Verantwortung für Ihre Nutzung des SERVICE. Sie verplichten sich den SERVICE in voller Übereinstimmung mit diesen AGB und den anwendbaren Gesetzen und Regulierung zu Nutzen, insbesonders in den Berereichen des geistigen und gewerblichen Eigentums.

PAYTWEAK behält sich das Recht vor, die Nutzung des SERVICE durch den HÄNDLER einzustellen, sollte dieser diese AGB nicht einhalten oder seinen gesetzlichen Verpflichtungen den Behörden gegenüber nicht nachkommen.


Artikel 6 – Vertraulichkeit

PAYTWEAK und HÄNDLER verplichten sich zu absolut strenger gegenseitiger Vertraulichkeit während und nach der Vertragsabwicklung, bezüglich den Daten, Konzepten und ausgetauschten Dokumenten. Es ist dem HÄNDLER unter anderem untersagt technische und geschäftliche, im Rahmen dieses Vertrages ausgetauschte Vereinbarungen zu veröffentlichen oder an Drittpersonen weiterzugeben. Ausser im Rahmen einer gerichtlichen Anforderung können PAYTWEAK und seine Mitarbeiter keinerlei Informationen zum HÄNDLER, seinen Daten, seinen BENUTZERN oder seiner Nutzung des SERVICE an Dritte weitergeben (intern oder extern).

Der HÄNDLER haftet für die Bewahrung der Vertraulichkeit seiner Kontozugangsdaten und Passwörter. Er haftet ebenfalls für alle Tätigkeiten auf seinen Konto im Rahmen der SERVICE Nutzung, und trägt volle Verantwortung für die Tätigkeiten und Untätigkeiten der Mitarbeiter, Berater oder Drittpersonen, die Zugang zum Konto erhalten haben und als BENUTZER den SERVICE nutzen.

Mit der Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der HÄNDLER PAYTWEAK, dessen Geschäftsleiter und Mitarbeiter, zu entschädingen und mit allen Ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen (insbesonders was die Anwaltskosten betrifft) im Falle einer gerichtlichen Klage einer Drittperson, unter anderem in folgenden Fällen :

  • Bei Fehler oder Versäumnis des HÄNDLERS, der ein Gerichtsverfahren zu Folge hat
  • Bei Betrug durch den HÄNDLER oder seine BENUTZER
  • Bei Zivil oder Strafrechtlichen Gerichtsverfahren bezüglich von Ihm preisgegebene Informationen, Daten oder andere Inhalte.
  • Bei Rechtsstreit wegen Kreditkartenbetrug, basierend auf von Ihm preisgegebene Daten. Der HÄNDLER verplichtet sich alles zu veranlassen um mit PAYTWEAK zur Unterstützung bei Anfragen, Klagen, Verfolgungen oder Verfahren, zu kooperieren,

Die Parteien tragen jedoch keineVerantwortung für die Preisgabe von Daten oder Informationen die am Datum der Preisgabe bereits gemeinfrei waren. Darüber hinaus, und ausschliesslich zu Werbezwecken, kann PAYTWEAK das Firmenlogo eines HÄNDLER auf der www.Paytweak.com WEBSITE in der Liste seiner Kunden veröffentlichen, unter Achtung des Markenimage dieser Kunden.

Alle Informationen sind durch Berufsgeheimnis gemäss Artikel L.511-33 des französischen “Code monétaire et Financier » geschützt.

Schlussendlich ist zwischen den Parteien vereinbart das die BENUTZER eines HÄNDLERS niemals Zugang zur Rubrik “Einstellungen” oder zu den Daten des Hauptkontos (Administratorkonto) erhalten. Die BENUTZER können den Technischen Support von PAYTWEAK ausschliesslich im Auftrag des HÄNDLERS und über die für Sie vorhergesehenen Kanäle im Benutzer Interface kontaktieren.


Artikel 7 – Sicherheit der Daten und TRansaktionen

7.1 Transaktionen

Die Durchführung der Transaktionen und deren Sicherheit fallen in die Zuständigkeit der FINANZDIENSTLEISTER. Es ist die Aufgabe des HÄNDLERS zu prüfen ob sein FINANZDIENSTLEISTER die Sichercheit der Transaktionen gewährleistet, insbesonders für Fernverkauf, E-Commerce, und allgemain für alle Transaktionen die der FINANZDIENSTLEISTER im Auftrag des HÄNDLERS über PAYTWEAK durchführt, und dies während der gesamten Dauer des Abonnements.

7.2 Daten

Zwischen HÄNDLER und PAYTWEAK ausgetauschte Daten werden mittels eines SSL EV Sicherheitsschlüssels neuester Generation verschlüsselt, welcher die Identität der PAYTWEAK Server schützt und eine starke Verschlüsselung der zwischen PAYTWEAK und HÄNDLER ausgetauschten Daten garantiert. Darüber hinaus, um die Vertaulichkeit der HÄNDLER und SERVICEDATEN auf Internet noch besser zu schützen, werden alle vom HÄNDLER und seinen BENUTZERN in PAYTWEAK eingegebenen Daten zusätzlich intern verschlüsselt.

Lizenziertes Anti-Phishing System

PAYTWEAK bietet dem HÄNDLER eine lizenzierte Anti-Phishing Technologie für den Versand gesicherter Emails über die Plattform. Die Technologie garantiert die Signatur, die Authentizität und die Herkunft der übermittelten Zahlungsaufforderung an den entsprechenden Empfänger, sowie eine unverfälschliche Verifizierung des Absenders der Email.

7.3 Persönliche Daten

Der HÄNDLER trägt volle Verantwortung für die Daten die er (oder seine BENUTZER) in den SERVICE einspeist. Es fällt in seine Verantwortung den KÄUFER über seine Datenschutzpolitik und die Übereinstimmung seiner Richtlinien zu belehren. Der HÄNDLER trägt volle Verantwortung für die Verbreitung und die Nutzung der Daten durch seine BENUTZER.

Persönliche und gewerbliche Daten des HÄNDLERS werden von PAYTWEAK weder geprüft, verteilt, noch referenziert, es sei denn es ist gesetzlich erforderlich. Diesen AGB entsprechend greift PAYTWEAK auf die HÄNDLER Daten ausschliesslich für SERVICE Betreibungszwecke zu, um technische Probleme zu verhindern oder zu lösen, oder wenn es gesetzlich erforderlich ist.

PAYTWEAK macht NIEMALS gebrauch der durch den HÄNDLER oder seine BENUTZER in den SERVICE eingespeisten Daten. Der Zugriff auf diese Daten durch PAYTWEAK mitarbeiter kann ausschliesslich auf Anfrage des HÄNDLERS erfolgen, oder nach gerechtfertigter gesetzlicher Aufforderung. Darüber hinaus ist dieser Zugriff streng auf die höchste Hierarchiestufe unserer Organisation beschrenkt. Schlussendlich sind alle Informationen bezüglich der PAYTWEAK Nutzung durch den HÄNDLER, sowie die Folgen dieser Nutzung, Teil des Geschäftsgeheimnisses gemäss Artikel L.511-33 des französischen Code monétaire et financier.


Artikel 8 – Service Kündigung

Wird ein Abonnement nicht vorab verlängert, erlischt dieses von selbst mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Die vorzeitige Kündigung eines trimestriellen, semestriellen oder jährlichen Abonnement muss mittels eines Einschreibens mit Rückschein an folgende Adresse erfolgen : PAYTWEAK - 31 T, rue cappeville, 27140 GISORS. Die vorzeitige Kündigung beendet die Bereitstellung der Dienstleistung, führt jedoch keine Erstattung herbei.

8.1 Kündigung durch den HÄNDLER

Der HÄNDLER kann jederzeit sein SERVICE Abonnement kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden von PAYTWEAK einbehalten, da eine Kündigung keine Erstattung herbeiführt.

8.2 Kündigung durch PAYTWEAK

Sollte die SERVICE Nutzung des HÄNDLERS oder seiner BENUTZER gegen unsere AGB verstossen, illegal oder unangemessen sein, kann PAYTWEAK das Abonnement einstellen oder Kündigen. Dazu muss PAYTWEAK dem HÄNDLER erklären welche Fehlerhafte Nuztung die Kündigung herbeiführt. PAYTWEAK kann dem HÄNDLER vorschreiben wie dieser die fehlerhafte Nutzung bereinigen und somit die Begründung zur Kündigung beseitigen kann. PAYTWEAK kann daraufhin das Abonnement wiederherstellen, sollte sie zu dem Schluss gelangen das die fehlerhafte Nutzung beendet wurde. Sollte es bei aufgrund der fehlerhatfen Nutzung zu Schäden in der SERVICE Struktur oder der Betriebsfähigkeit gekommen sein und Reparaturen durchgeführt werden müssen, werden alle geleisteten Zahlungen von PAYTWEAK einbehalten, bis die Reparaturkosten begutachtet wurden. Entstandene Reparaturkosten werden dem HÄNDLER steht in Rechnung gestellt. Die Wiederherstellung des SERVICE erfolgt erst nach Begleichung der eventuell entstandenen kosten.


Artikel 9 – Widerrufsrecht

Gemäss Artikel L121-21-8 des französischen Verbraucherschutzrecht (code de la consommation) : Bei Onlineabschluss eines Abonnements ohne vorheriger physischer Absprache mit einem PAYTWEAK Mitarbeiter, und falls der HÄNDLER einen sofortigen Beginn der Vertragserfüllung wünscht, gilt das setzen eines Häkchens in das Feld « Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, stimme diesen zu und wünsche einen sofortigen Beginn der Vertragserfüllung » im Registrierungsformular als « ausdrückliche vorherige Zustimmung » . Somit erlischt das Widerrufsrecht, gemäss Artikel L 121-16-1 III des französischen Code de la consommation.

Demgegeüber, gemäss dem selben Artikel, wird einem HÄNDLER das Widerrufsrecht gewahrt, falls dieser sein Abonnement Online oder per Telefon, nach physischer Absprache mit einem PAYTWEAK Mitarbeiter, getätigt hat, UND der Vertrag nicht seine Haupttätigkeit betrifft UND die Anzahl der Angestellten nicht 5 überschreitet. In diesem Fall kann das 14 tägige Widerrufsrecht per Email an retractation@paytweak.com geltend gemacht werden.

Falls ein HÄNDLER einen sofortigen Beginn der Vertragserfüllung und somit eine sofortige SERVICE Bereitstellung wünscht, muss er Ausdrücklich auf das gesetzliche Widerrufsrecht verzichten. Ohne dies beginnt die SERVICE Bereitstellung erst nach der gesetzlichen Widerrufsfrist ab Datum der Zahlung. Somit verschieben sich auch die Beginn und Auslaufdaten des Abonnments.


Artikel 10 – Aufbewahrung, Vertraulichkeit und Beförderung von Daten

PAYTWEAK gewährleistet den Schutz der durch den HÄNDLER und seine BENUTZER eingegebenen oder importierten Daten durch augenblickliche Verschlüsselung mittels eines Militärlevel Algorithmus mit einer, für jeden HÄNDLER individuellen, zusätzlichen Chiffrierung.

PAYTWEAK gewährleistet die Aufbewahrung der Daten des HÄNDLERS während der gesamten Abonnementlaufzeit. Während dieser Laufzeit ermöglichen die PAYTWEAK Funktionen den Export gewisser Daten, unter anderem ein Reporting der generierten Links, der getätigten Zahlungen, sowier der versendeten Emails und SMS. Diese Exporte können in folgenden Formaten erfolgen: Excel .csv, Text .txt und Adobe PDF .pdf

Bei Vertragsende und ohne Vertragsverlängerung löscht PAYTWEAK alle online Daten des HÄNDLERS, es sei denn dieser äussert einen ausdrücklichen gegenteiligen Wunsch. Es werden unter anderem die Informationen bezüglich den generierten Links, den BENUTZERN, und den gespeicherten Kontaktdaten gelöscht, und dies innerhalb 3 Monaten nach Vertragsende. Daten bezüglich der Verknüpfung zu den FINANZDIENSTLEISTERN und Zuäange zum SERVICE werden ebenfalls entgültig gelöscht. Die gelöschten Daten, sowie die von Artikel 6-2 des LCEN Gesetzes des 21. Juni 2004 und Dekret n°2011-219 vom 25. Februar 2011 betroffenen Daten werden jedoch offline durch den SERVICE gespeichert, solange dies für eventuelle Gerichtsverfahren gesetzlich erforderlich ist.

PAYTWEAK trägt keine Verantwortung für die Löschung der Daten des HÄNDLERS sollte dieser seinen Vertrag nicht vor und innerhlab 3 Monaten nach Vertagsende verlängern.

PAYTWEAK trägt keine Verantwortung für den Inhalt der zwischen den Servern des KÄUFERS und des FINANZDIENSLEISTERS ausgetauschten Daten. PAYTWEAK garantiert die Authentizität der zwischen den PAYTWEAK Servern und den FINANZDIENSTLEISTERN ausgetauschten Daten. PAYTWEAK garantiert das diese Daten dem Original entsprechen und wähend dem Transport nicht verändert wurden. Während der SERVICE Nutzung kann der HÄNDLER SERVICEDATEN anzeigen, sammeln, senden, speichern und teilen. PAYTWEAK ist auf keinen Fall Inhaber der SERVICEDATEN. PAYTWEAK trägt keinerlei Verantwortung für die vom HÄNDLER und seinen BENUTZERN im Rahmen der SERVICE Nutzung gesammelten, veröffentlichten oder erzeugten Daten.

PAYTWEAK entnimmt diesen AGB kein Eigentumsrecht an den SERVICEDATEN und verpflichtet sich, auf diese ausschliesslich für die SERVICE Leistung in Auftrag des HÄNDLERS zuzugreifen. PAYTWEAK tätigt keinerlei Bestätigung, Test, Filterung, Prüfung oder Überarbeitung der SERVICEDATEN. Der HÄNDLER trägt volle Verantwortung für seine erzeugten, übertragenen und gespeicherten SERVICEDATEN.

Falls die SERVICEDATEN informationen, Dateien oder Daten bezüglich einer Drittperson enthalten, ist es ausschliesslich HÄNDLERS Verantwortung diese zu informieren und deren Erlaubnis zu erhalten. Der HÄNDLER übernimmt volle Verantwortung für die Tätigkeiten und Untätigkeiten seiner Mitarbeiter, Berater oder Dittpersonen denen er Zugang zum SERVICE erteilt hat, und verpflichtet sich seine BENUTZER zu überwachen. PAYTWEAK behält sich das Recht vor ein Konto oder Zugang zu deaktivieren, wenn Grund zur Annahme besteht, das einVerhalten ein Gesetzverstoss darstellt, nicht mit den AGB übereinstimmt oder die Sicherheit des SERVICE gefährdet.

Der HÄNDLER erklärt sich damit einverstanden das PAYTWEAK, bei gesetzlichem Antrag, Daten zu gewissen Transaktionen dem FINANZDIENSTLEISER und den Justizbehörden seines Landes übermitteln kann. PAYTWEAK informiert stehts den HÄNDLER über solch einen Vorgang.

Gemäss dem französischen Gesetz « Informatique et Libertés du 6 janvier 1978, modifiée en 2004 » hat PAYTWEAK ordnungsgemäss unter der Nummer 1997974v0, die Dateiverwaltung und Nutzung bei der CNIL angemeldet. Gemäss diesem Gesetz haben die HÄNDLER, BENUTZER und deren Kunden das Recht Ihre Personenbezogenen Daten abzurufen, zu korrigieren oder zu modifizieren. Hierzu können Sie eine Anfrage per Email an PRIVACY@PAYTWEAK.COM senden, oder per Post an PAYTWEAK - Gestion des données personnelles - 31 T, rue Cappeville, 21740 GISORS.


Artikel 11 – SERVICE Zugänglichkeit und Verfügbarkeit

Paytweak verpflichtet sich alles zu tun um den SERVICE und die Zugänge der HÄNDLER aufrecht zu erhalten.

PAYTWEAK verfügt über zahlreiche Server um bei Ausfall oder Verlangsamung eines Servers seinen Kunden die Servicekontinuität gewährleisten zu können.

Sollte der SERVICE länger als 2 Tage nacheinander, durch ein von PAYTWEAK zu vertredendes Verschulden, nicht zugänglich sein, hat der HÄNDLER Recht auf eine pro rata Erstattung seines Abonnement, entsprechend der SERVICE Ausfalldauer. Diese Erstattung erfolgt nach Anfrage per Einschreiben mit Rückschein an PAYTWEAK.

PAYTWEAK haftet ausschliesslich basierend auf eine Mittelverpflichtung, also nur bei nachgewiesenem Verschulden, im Rahmen der allgemeinrechtlichen Bedingungen, und nur für direkte, vorhersehbare, tatsächlich eingetretene Schäden. PAYTWEAK kann nicht für durch Internet Netzwerkausfälle oder andere externe Gründe verursachte SERVICE Unterbrechnugen verantwortlicht gemacht werden.

PAYTWEAK haftet niemals für Schäden die der HÄNDLER im Rahmen der Internet Nutzung, zum beispiel Datenverlust oder Virusinfektion, erlitten hat.


Artikel 12 – Höhere Gewalt

Bei Höherer Gewalt, wie in der französischen Rechtsprechung definiert, trägt keine der beiden Parteien die Verantwortung für Mängel. Die Partei die Höhere Gewalt feststellt muss die andere Partei unverzüglich informieren. Die andere Partei muss die Höhere Gewalt ebenfalls innerhalb 10 Tag feststellen. Die vorhergesehene Lieferfrist des SERVICE wird automatisch verlänget, entsprechend der Dauer des Ereignisses das eine höhere Gewalt darstellt.


Artikel 13 – Geistiges Eigentum

Die Marken, Logos (mit Ausnahme der Logos der Kunden, die mit deren Einverständnis abgebildet werden), Slogans, Grafiken, Fotografien, grafische Animationen, videos und Texte auf der WEBSITE sind exklusives Eigentum von PAYTWEAK und dürfen ohne PAYTWEAKS ausdrückliche Zustimmung nicht reproduziert, genutzt oder abgebildet werden. Das Nachbilden der WEBSITE (teils oder ganz) und dessen Inhalt, durch ein wie auch immer geartetes Verfahren, ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung von PAYTWEAK ist verboten und stellt eine Fälschung dar, strafbar gemäss Artikel L.335-2 und folgende sowie Artikel L.731-1 und folgende des französichen Code de la Consommation (Schutz des geistigen Eigentums).

« Deeplinking » (Link zu einer anderen Seite außerhalb der Homepage) zu einer Seite der WEBSITE ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PAYTWEAK ist untersagt. PAYTWEAK verbietet ausdrücklich : die Datenrückgewinnung, mittels kurzfristiger oder permanenter Übertragung aller oder eines wesentlichen Anteils des Inhalts einer Datenbank auf einen anderen Datenträger durch wie auch immer geartete Verfahren, sowie die Wiederverwendung durch öffentliche Zuverfügungstellung aller oder eines wesentlichen Anteils der Datenbank, in welcher form auch immer.


Artikel 14 – Änderung und Gültigkeit der AGB

PATWEAK behält sich das Recht vor diese allgemeinen Geschäfts und Service Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen treten 48 Stunden nach deren Veröffentlichung in Kraft. Der HÄNDLER wird per Email über jegliche Änderungen informiert und kann die Änderungen akzeptieren oder ablehnen. Sollte er diese ablehnen treten die Änderungen erst bei Vertragsverlängerung in Kraft.

Der HÄNDLER verfügt über eine Frist von EINEM Monat ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung um seinen Vertrag kostenfrei zu lösen, gemäss Artikel L313-3 des französischen Code Monétaire et Financier. Ohne Auflösung des Vertrages durch den HÄNDLER in dieser Frist wird davon ausgegangen das er den Änderungen zustimmt, gemäss Artikel L.314-13 des französischen Code Monétaire et Financier.

Mit dem setzen eines Häkchens in das Feld « Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, stimme diesen zu und wünsche einen sofortigen Beginn der Vertragserfüllung » im Registrierungsformular bestätigt der HÄNDLER das er diese AGB aufmerksam gelesen und verstanden hat, und diesen gänzlich und ohne Einschränkung zustimmt. Diese Zustimmung gilt als « digitale Unterschrift » des Vertrages, gemäss Artikel L314-13 II des französischen Code Monétaire et Financier. Diese AGB sind daher Anteil des Vertrages zwischen dem HÄNDLER und PAYTWEAK.

Die Tatsache das eine Partei nicht ausdrücklich auf die Anwendung einer bestimmten Klausel dieser AGB bestanden hat, führt auf keinen Fall den Ausschluss dieser Klausel herbei. Sollte eine der Klauseln aufgrund neuen gesetzlichen oder regulativen Vorschriften oder einer Gerichtsentscheiung verfallen, wird diese als null und nichtig betrachtet. Dies beinträchtigt jedoch nicht die Gültigkeit aller anderen Klauseln, welche voll und ganz anwenbar bleiben. Die PARTEIEN kommen in diesem Fall aufeinander zu um die für null und nichtig erklärte Klausel zu ersetzen. Hierbei muss die neue Klause soweit wie möglich dem Sinne und den wirtschaftlichen Folgen der ersetzten Klausel entsprechen.


Article 15 – Bekämpfung der Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus

Gemäss Artikel L 561-2 und folgende des französischen Code Monétaire et Financier, bezüglich der Bekämpfung der Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus, sind FINANZDIENSTLEISTER und PAYTWEAK ebenfalls verpflichtet.

Sie müssen unter anderem Ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen um HÄNDLER und tatsächliche Dienstleistungsempfänger zu identifizieren. Darüber hinaus müssen Sie sich beim HÄNDLER über Geschäftsverhältnisse, Transaktionen, Mittelzuweisung und Herkunft der Gelder informieren.

Die Händler erkennen an das PAYTWEAK und FINANZDIENSTLEISER Überwachungsvorgänge zur Bekämpfung der Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus einrichten können.

HÄNDLER sind darüber informiert das eine im Rahmen dieser Klauseln getätigte Transaktion dem nazionalen Finanzüberwachungszentrum (TRACFIN) gemeldet werden kann. Daher kann keine zivil oder strafrechtliche Verfolgung (gemäss Artikel 226-13 und 226-14 des französischen Code Pénal) gegen PAYTWEAK, dessen Geschäftsleitung und Mitarbeiter erfolgen, die guten Gewissens Meldungen im Rahmen der Artikel L-561-15 des französischen Code Monétaire et Financier getätig haben.


Artikel 16 – Streitfälle

16.1 Verständigungsverfahren

Bei Schwierigkeiten bezüglich der Vertragserfüllung verfplichtet sich die betroffene Partei dies der anderen Partei per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen. Die Parteien bemühen sich innerhalb 30 Tagen nach Erhalt des Einschreiben eine einvernehmliche Regelung zu finden. Dies darf den HÄNDLER jedoch nicht dazu führen die Bezahlungen seiner Vertraglichen Rechnungen ganz oder teils einzustellen.

16.2 Anwenbares Recht und zuständiges Gericht

Diese AGB unterliegen dem französischen Recht. Bei Rechtsstreit ist einzig und alleine das Handelsgericht (Tribunal du Commerce) von Evreux zuständig. Dies gilt für materiellrechtliche Bestimmungen sowie Formvorschiften, und ungeachtet des Erfüllungsortes der Haupt und Nebenpflichten.